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Bei der Vermittlung von Finanzprodukten ist die Höhe der Provision für den Berater oft ausschlaggebender als der Bedarf des Anlegers oder der Anlegerin. Um eine bessere Verbraucherorientierung zu gewährleisten, muss das Angebot provisionsunabhängiger Beratung ausgebaut werden. Das Eckpunktepapier des Bundesministeriums für Verbraucherschutz ist unzureichend. In unserem Antrag fordern wir die Bundesregierung dazu auf, ein Berufsbild für unabhängige Berater zu schaffen.
Diese dürfen keine Provisionen oder Zuwendungen von Dritten erhalten und sind von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu beaufsichtigen. Mittelfristig soll auch ihre berufliche Bildung geregelt werden. Zudem sollen alle Anbieter von Finanzprodukten gesetzlich dazu verpflichtet werden, Produkte ohne bereits eingerechnete Provisionen anzubieten („Nettotarife“). Verbraucherzentralen müssen unlautere Vertriebspraktiken systematisch erfassen und an die Finanzaufsicht melden.