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Im öffentlichen Personennahverkehr sind staatlich erbrachte Dienstleistungen oft zahlreicher, sicherer, höherwertiger oder preisgünstiger als die privater Anbieter. Die Europäische Union hat daher die Verantwortung und Finanzierung von Nahverkehrsleistungen neu geregelt. Sie müssen nun in deutsches Recht umgesetzt werden. Unser gemeinsamer Gesetzentwurf mit Bündnis 90/Die Grünen soll die kommunalen Aufgabenträger in ihrer Verantwortung für den öffentlichen Nahverkehr stärken.
Der Nahverkehrsplan ist dabei das Steuerungsinstrument für ein integriertes, qualitativ hochwertiges und barrierefreies Verkehrsangebot. Tarif-, Sozial- und Umweltstandards können bei öffentlich finanzierten Verkehrsangeboten vorgegeben werden. Zudem erhalten die Bundesländer größere Spielräume, für ländliche Räume flexible Verkehrsangebote zu schaffen. Die Einrichtung inländischer Fernbuslinien ist sehr restriktiv geregelt. Schließlich soll bis 2022 Barrierefreiheit im gesamten Öffentlichen Personennahverkehr verwirklicht werden.